Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Monika Horvath
Dr.Rudolf Noll Gasse 3/2/3
2230 Gänserndorf

Kontakt

Telefon: +43 (0)6802428321
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
ATU68247355

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

www.ruempel-moni.at – www.entruempelung-fachgerechte-entsorgung-biber.at,www.raeumungen-wien.at,www.breier-entruempelung.at und

www.wohnungsraeumungen.wien,www.monis-raeumungen-wien.at

Räumung wertlosen Gutes aus Häusern, Wohnungen,Messiehaushalten Geschäftslokalen, Kellern, Dachböden, Höfen, Garagen

Die Agbs von ruempel-moni.at gelten für alle unserer Homepages

E-Mail

[email protected]

Bankverbindung

Bank: Bank Austria

Gerichtsstand 

Handelsgericht Korneuburg

Räumung wertlosen Gutes aus Häusern, Wohnungen, Messiehaushalten Geschäftslokalen, Kellern, Dachböden, Höfen, Garagen, Gewerbe unter Ausschluss der dem Gewerbe Handelsgewerbe und Handelsagenten, Güterförderungsgewerbe und sonstigen reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten (Entrümpler).

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUFTRÄGE UND FERTIGE ÜBERGABE FÜR WOHNUNG ODER HAUS DER FIRMA RÜMPEL MONI

Unternehmensbereich Messie Entrümpelung, Haushaltsauflösung,Wohnungsentrümpelung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rümpel Moni

Fa.Ruempel-moni e.U, Inhaber Monika Horvath,2230 Gänserndorf abk:(F.r.m)

UID-NR:ATU68247355

Tel:0680/2428321

Firmenhomepages:

www.ruempel-moni.at

www.wohnungsraeumungen.wien

www.entruempelung-fachgerechte-entsorgung-biber.at

www.monis-raeumungen-wien.at

www.umzug-moni.wien

www.breier-entruempelung.at

www.raeumungen-wien.at

www.monis-raeumungen-wien.at

www.entruempelungwien.wien/

https://messie-entruempelung.wien

Geschäftsbedingungen für Aufträge und Fertige übergabe für Wohnung oder Haus der Firma Rümpel Moni

Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Erhalt der Rechnung, netto ohne weiteren Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen.

1. Beauftragung einer Firma durch die Firma Rümpel-moni

Rümpel-moni kann eine weitere Firma von Arbeiten anfordern.

2. Leistungen

Rümpel-moni führt unter Wartung des Interesses des Auftraggebers seine Arbeiten mit Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn weitere Aufträge durch den Auftraggeber erweitert wurden.

3.Sauberkeit des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen (Endreinigung)

Alle von Rümpel-moni zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch Stiegenhaus,Aufzug und Strassenbereich der verwendet wurde..

4. Haftungsgrundsätze von der Firma Rümpel-moni

Rümpel-moni haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeit , durch eine Beschädigung entstanden sind( Betriebshaftpflichtversicherung)..

5. Haftungsausschluss von der F.r.m

Rümpel-moni ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder sie Überschreitung der Arbeitsfrist auf Umständen beruht, die Rümpel-moni auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte.

6. Rechte Dritter durch F.r.m

Bei Abholung von Entrümpelungsgut hat der Auftraggeber zu Achten, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der Rümpel-moni für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsübernahme und Haftung bei Räumungen

Bei Beginn der Räumung oder Entrümpelung gehen alle Gegenstände die geräumt werden müssen in das Eigentum der firma Rümpel-moni über. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber der F.r.m ist nicht möglich. Insbesondere haftet die F.r.m nicht für den etwaigen Abhandenkommen von jeder art Schmuck,Edelmetalle,Urkunden oder sonstigen Sachen. Zudem werden die Gegenstände, die nicht weiter verwendet werden können,bei einer Abfallwirtschaft entsorgt und können nicht mehr auffindbar gemacht werden..

8. Weitere Arbeiten bei Entrümpelungen von der F.r.m

Die Mitarbeiter der F.r.m sind ohne vorherige Absprache zwischen den Auftraggebern nicht verpflichtet weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen.

9. Anzahlung/Auftrag/bei bezug durch dritter

Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in Bar sofort fällig. Rümpel-moni behält sich vor eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen, vor Beginn der Arbeiten zu berechnen. Insbesondere Gelder für Leistungen Dritter ( Containerdienste, Deponien, Vermieter, Subunternehmer) behalten wir uns vor als Anzahlung zu berechnen. Bei mehrtägigen Projekten (Räumungen) ist F.r.m berechtigt gemäß dem Arbeitsaufwand Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sind sofort in Bar fällig.

10.

Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Erhalt der Rechnung, netto ohne weiteren Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen. Wir danken für Ihren Auftrag! Bei Überweisung ist der Name und die Rechnungsnummer Als Verwendungszweck anzugeben

11. Schadensmeldung an Firma Rümpel-Moni

Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von zwei Werktagen offensichtliche Schäden bei der Firma Rümpel-moni zu melden. Hierbei reicht F.r.m eine e-mail. F.r.m wird dann vorort den Schaden begutachten und zu Protokol gebracht. Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung der F.r.m zur Vorlage gebracht. Verdeckte Schäden sind spätestens 7 Werktage nach den durchgeführten Leistungen der F.r.m mitzuteilen.

12. Vertragsauflösung – Storno des Auftrages

Wird nach Auftragsannahme der Vertrag seitens des Auftraggebers gekündigt oder aufgelöst so wird Stornogebühr von 20% der vereinbarten Summe eingehoben, drei Tage vor Auftragsbeginn(unter der Woche) wird eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Summe und innerhalb von 48 Stunden 100% der vereinbarten Summe eingefordert.Sollte eine Stornierung an einem Wochenende ab Freitag bekanntgegeben werden,und der Auftrag wäre am Folgenden Montag ist ebenfalls eine Stornogebühr von 100% zu leisten.

Die Stornierungen muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Für Umzüge egal welcher Art übernehmen wir keine Haftung, für Schäden beim Transport von Möbel oder anderen Sachen.

Alle Arbeiten die wir nicht durchführen dürfen laut Gesetz, werden wir ein Subunternehmen anfordern. Diese Arbeiten werden bei Ihrem Angebot angeführt sein.